Cannabis Social Club
Freilassing
INFORMATIONEN ZUR MITGLIEDSCHAFT
Aktuelles
Wie geht es weiter … ?
- Du kannst dich ab jetzt anmelden und dem Verein beitreten
- Verifiziere Dich vor Ort (Termine siehe weiter unten) und werde Mitglied
- am 01.07.2024 haben wir den Antrag für die „Anbaugenehmigung“ eingereicht. Sobald die erwartete Genehmigung vorliegt, werden die finalen baulichen Maßnahmen vollendet.
- Um die 1te Ausgabe baldmöglichst zu gewährleisten, werden wir voraussichtlichen den ersten Lauf mit zugekauften Stecklingen / Vegetative Pflanzen realisieren.
- Die Nutzungsänderung für unser Vereinsgebäude ist bereits geplant und beauftragt.
Unterstützung für den Verein
Ein Verein ist nur so gut, wie die helfenden Mitglieder! In den letzten Wochen haben uns bereits einige HelferInnen dabei unterstützt, die Fassade des Vereinsgebäudes zu sanieren, die Pläne für die Nutzungsänderung zu zeichnen, die Elektrik zu planen und vieles mehr. Ihr seid der Hammer! Nun suchen wir noch nach Unterstützung in einigen weiteren Bereichen. Dauerhafte Tätigkeiten sind anfangs ehrenamtlich, auf Dauer auch auf Basis eines Minijobs möglich.
Wir brauchen Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Umbau der Räumlichkeiten: Wände einziehen, Elektroleitungen verlegen, LED-Lampen installieren, Streichen, Wasserleitungen verlegen sowie weitere handwerkliche Tätigkeiten
- Anbau und Verarbeitung von Cannabis: Eintopfen sowie vorbereitende Maßnahmen, Bewässerung überwachen, Parameter kontrollieren, Pflanzen schneiden, Ernte, Abpacken
- Lagerarbeiten (Bestandsauffüllung)
- Ausgabe der Produkte
Falls du unterstützen möchtest, schreib eine Mail an: vorstand@cscfreilassing.de
Anbau und Ausgabe von Cannabis
- Die Anbaulizenzen für Cannabis Social Clubs werden erst ab dem 01.07.2024 ausgegeben. Der Verein darf frühestens nach Erhalt der Anbaulizenz mit dem Anbau beginnen.
- Wann mit der ersten Ausgabe zu rechnen ist, hängt vom Erhalt der Anbaulizenz ab. Wir rechnen aktuell damit, dass die Ausgabe im Dezember 2024 starten kann.
- In den ersten 1-2 Anbauperioden werden wir nicht alle Mitglieder mit 50g/Monat versorgen können, sofern wir bis dahin 500 Mitglieder haben. Wir rechnen damit, dass 30g/Person und Monat anfangs im Bereich des Möglichen liegen, können dies aber aktuell nicht garantieren
- Für die Ausgabe von Cannabis benötigst Du Deinen Mitgliedsausweis & Personalausweis/ Reisepass.
- Die Ausgabe ist zu festgelegten Zeiten geplant. Hierfür musst du dir zuvor über unsere Website (cscfreilassing.de) einen Zeitslot buchen, in dem du vorbeikommen kannst.
- Um allen Mitgliedern die Abholung zusichern zu können, kannst du lediglich 2x im Monat vorbeikommen. Uns fehlen für einen offenen Betrieb schlichtweg die benötigten Parkplätze vor Ort.
Wie kann ich Mitglied werden?
Voraussetzungen:
- Du bist mindestens 21 Jahre alt.
- Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mehr als 3 Monaten in Deutschland.
- Du bist in keinem anderen Cannabis Social Club Mitglied.
Mitgliedschaftsantrag
Schritt 1:
Fülle das Formular vollständig aus und sende uns dieses per E-Mail an vorstand@cscfreilassing.de.
Schritt 2:
Wir überprüfen ob du die Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllst und geben Dir Bescheid.
Schritt 3:
Nun müssen wir deine Daten verifizieren. Du erhältst von uns Terminvorlagen, in denen Du vorbeikommen kannst. Bring dafür ein gültiges Ausweisdokument (Ausweis oder Reisepass, noch mind. 6 Monate gültig). Die Daten auf dem Mitgliedschaftsantrag müssen mit den Daten auf deinem Ausweis übereinstimmen!
Wir haben bereits einige Tage, an denen du vorbeikommen kannst. Diese findest du weiter unten.
Deine Mitgliedschaft wird erst aktiv, sobald du dich verifiziert hast und die Aufnahmegebühr sowie der Mitgliedschaftsbeitrag auf unserem Konto eingegangen sind. Wir ziehen die Gebühren via SEPA-Lastschriftmandat automatisch von deinem Konto ab, du musst dich um nichts kümmern!
Kostenübersicht
Die Beitragsordnung mit den zu zahlenden Beiträgen findest du auf unserer Website.
Der nach aktuellem Stand kalkulierte Preis für 1g Cannabis liegt bei 7,50 EUR (inkl. Steuer). Dieser Preis wird jährlich neu kalkuliert, wobei langfristig mit sinkenden Preisen zu rechnen ist.
Wann kann ich mit dem Mitgliedschaftsantrag vorbeikommen, um mich zu verifizieren?
Die Zeitfenster, in denen du mit deinem ausgefüllten Mitgliedschaftsantrag und einem gültigen Ausweisdokument zur Verifizierung vorbeikommen kannst sind:
20.07.2024 SAMSTAG 12:30 – 15:30 Uhr
28.07.2024 SONNTAG 14:30 – 17:30 Uhr
….weitere Termine folgen
Ort: Am Feuerhaus 3, 83395 Freilassing, rechts neben dem Gebäude.
Die Parksituation vor Ort ist schwierig, da an der Straße aufgrund der Nähe zur Feuerwehr nicht geparkt werden darf. Wir bitten dich, dies zu beachten und nicht in der Parkverbotszone zu parken!!!
Weitere Termine folgen. Beachte aber, dass du einen höheren Mitgliedschaftsbeitrag zahlst, solltest du dich erst nach dem 31.07.2024 anmelden.
Kann ich die Vereinsräume betreten?
Der Ausgaberaum steht während der regulären Öffnungszeiten jedem Mitglied zur Verfügung. Der Zugang zu den Anbauflächen ist nur nach vorheriger Anmeldung und zu festgelegten Zeiten möglich, da wir sicherstellen müssen, dass das Hygienekonzept eingehalten wird.
Hygienekonzept
Der Zugang zu den Anbauräumen ist ausschließlich durch unser Hygiene-Gate möglich. Eine Schulung durch entsprechende Vereinsmitglieder ist Voraussetzung für den Zutritt.
Des Weiteren sind alle Räume mit Videoüberwachungssystemen ausgestattet, um Diebstahl/Einbruch o.ä. zu verhindern.
Das Vereinskonzept
Wir wollen das Cannabis unter GPM-Qualität anbauen, dazu gehören neben der Hygiene auch strenge Qualitätskontrollen. In den Räumen kommen keine „Billigprodukte“ zum Einsatz, sondern auf die Bedürfnisse des Vereins zugeschnittene Produkte. Dazu gehören unter anderem auch die LEDs, welche die speziellen Spektren der Vegetation und Blüte beachten. Ebenso eine kontrollierte Be- und Entlüftung, sowie Filterung des Wassers usw.
Auszüge aus der Vereinssatzung
§ 1 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft – Fördermitglied – Ehrenmitglied
(1) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person ab 21 Jahren mit einem seit mindestens 3 Monaten bestehenden Wohnsitz in Deutschland sein.
(2) Der Mitgliedsantrag erfolgt ausschließlich über unsere Homepage www.cscfreilassing.de
(3) Die Vorstandschaft entscheidet über den Mitgliedsantrag nach freiem Ermessen. Eine Mitteilung von Ablehnungsgründen an den Antragsteller ist nicht erforderlich. Lehnt die Vorstandschaft eine Mitgliedschaft ab, ist dies auch endgültig.
(4) Die Mitgliedschaft wird wirksam, sobald:
(a) man die Mitgliedschaft online über das Mitgliedsaufnahme-Formular beantragt
(b) seine Identität und das Alter verifiziert (vor Ort oder digital)
(c) die Aufnahmebestätigung erhält
(d) den Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft und Aufnahmegebühr bezahlt hat
(5) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder aufnehmen.
(6) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt, Umzug ins Ausland oder Ausschluss und bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
(7) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt drei Monate. Kündigt ein Mitglied die Mitgliedschaft während des Geschäftsjahres, so hat es keinen Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Jahresbeitrags.
(8) Ein Mitglied, Ehrenmitglied oder Fördermitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es:
(a) schuldhaft das Ansehen und die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise, insbesondere durch Rechtsbruch beschädigt, z .B. durch den Verkauf oder die Abgabe von Cannabis aus dem Gemeinschaftsanbau an Minderjährige oder rechtswidrig an Dritte.
(b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge oder zugesagter
Förderbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer
Zahlungsrist von wenigstens vier Wochen sowie Androhung des Ausschlusses die
rückständigen Beiträge nicht gezahlt hat.
(c) seinen Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten trotz Abmahnung nicht nachkommt.
(9) Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds, Ehrenmitglieds oder Fördermitglieds kann durch die Mitgliederversammlung oder den Vorstand gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Vorstandschaft.
(10) Dem Mitglied, Ehrenmitglied oder Fördermitglied ist zuvor Gelegenheit zu geben,
zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind dem ausgeschlossenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Entscheidung mitzuteilen.
(11) Ein Ausschluss wegen nachgewiesener, rechtswidriger Weitergabe von Cannabis aus
der Anbaugemeinschaft an Minderjährige oder Dritte erfolgt mit sofortiger Wirkung.
(12) Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung berufen. Diese
entscheidet endgültig. Vor einem Beschluss ist dem betroffenen Mitglied rechtliches
Gehör zu gewähren. Zur Mitgliederversammlung ist das Mitglied zu laden und anzuhören. Dieses Recht besteht nicht, sofern Cannabis aus der Anbaugemeinschaft an Minderjährige oder Dritte weitergegeben wurde.