Cannabis Social Club Freilassing e.V.

Cannabis Social Club
Freilassing


INFORMATIONEN ZUR MITGLIEDSCHAFT

 
Aktuelles

Wie geht es weiter … ?

  • Aktuell warten wir auf die Anbaulizenz. Diese wurde bereits Anfang Juli beantragt.
  • Sobald die erwartete Genehmigung vorliegt, werden die finalen baulichen Maßnahmen vollendet.
  • Um die erste Ausgabe baldmöglichst zu gewährleisten, werden wir den ersten Durchlauf mit zugekauften Stecklingen realisieren.

Unterstützung für den Verein

Ein Verein ist nur so gut, wie die helfenden Mitglieder! In den letzten Wochen haben uns bereits einige HelferInnen dabei unterstützt, die Fassade des Vereinsgebäudes zu sanieren, die Pläne für die Nutzungsänderung zu zeichnen, die Elektrik zu planen und vieles mehr. Ihr seid der Hammer! Nun suchen wir noch nach Unterstützung in einigen weiteren Bereichen. Dauerhafte Tätigkeiten sind anfangs ehrenamtlich, auf Dauer auch auf Basis eines Minijobs möglich.

Wir brauchen Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Umbau der Räumlichkeiten: Wände einziehen, Elektroleitungen verlegen, LED-Lampen installieren, Streichen, Wasserleitungen verlegen sowie weitere handwerkliche Tätigkeiten
  • Anbau und Verarbeitung von Cannabis: Eintopfen sowie vorbereitende Maßnahmen, Bewässerung überwachen, Parameter kontrollieren, Pflanzen schneiden, Ernte, Abpacken
  • Lagerarbeiten (Bestandsauffüllung)
  • Ausgabe der Produkte

Falls du unterstützen möchtest, schreib eine Mail an: vorstand@cscfreilassing.de

Anbau und Ausgabe von Cannabis

  • Der Verein darf frühestens nach Erhalt der Anbaulizenz mit dem Anbau beginnen.
  • Wann mit der ersten Ausgabe zu rechnen ist, hängt vom Erhalt der Anbaulizenz ab. Wir rechnen aktuell damit, dass der Anbau im Dezember 2024 starten kann.
  • Wir mussten bei der Behörde eine an der Mitgliederzahl orientierte Anbau- und Weitergabemenge bestimmen. Mitglieder, die bereits vor dem Erhalt der Anbaulizenz Mitglied waren, werden bei der ersten Ausgabe bevorzugt behandelt.
  • Für die Ausgabe von Cannabis benötigst Du Deinen Mitgliedsausweis & Personalausweis/ Reisepass.

Wie kann ich Mitglied werden?

Voraussetzungen:

  • Du bist mindestens 21 Jahre alt.
  • Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mehr als 3 Monaten in Deutschland.
  • Du bist in keinem anderen Cannabis Social Club Mitglied.


Mitgliedschaftsantrag

Schritt 1:

Fülle das Formular vollständig aus und sende uns dieses per E-Mail an vorstand@cscfreilassing.de.

Schritt 2: 

Wir überprüfen ob du die Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllst und geben Dir Bescheid.

Schritt 3:

Nun müssen wir deine Daten verifizieren. Du erhältst von uns Terminvorlagen, in denen Du vorbeikommen kannst. Bring dafür ein gültiges Ausweisdokument (Ausweis oder Reisepass, noch mind. 6 Monate gültig). Die Daten auf dem Mitgliedschaftsantrag müssen mit den Daten auf deinem Ausweis übereinstimmen!

Deine Mitgliedschaft wird erst aktiv, sobald du dich verifiziert hast und die Aufnahmegebühr sowie der Mitgliedschaftsbeitrag auf unserem Konto eingegangen sind. Wir ziehen die Gebühren via SEPA-Lastschriftmandat automatisch von deinem Konto ab, du musst dich um nichts kümmern!

Kostenübersicht

Die Beitragsordnung mit den zu zahlenden Beiträgen findest du auf unserer Website.

Der nach aktuellem Stand kalkulierte Preis für 1g Cannabis liegt bei 7,50 EUR (inkl. Steuer). Dieser Preis wird jährlich neu kalkuliert, wobei langfristig mit sinkenden Preisen zu rechnen ist.

Wann kann ich mit dem Mitgliedschaftsantrag vorbeikommen, um mich zu verifizieren?

Gerne könnt ihr uns per Email kontaktieren, um einen Individuellen Termin zur Verifizierung zu vereinbaren.

Ort: Am Feuerhaus 3, 83395 Freilassing, rechts neben dem Gebäude.

Kann ich die Vereinsräume betreten?

Der Ausgaberaum steht während der regulären Öffnungszeiten jedem Mitglied zur Verfügung. Der Zugang zu den Anbauflächen ist nur nach vorheriger Anmeldung und zu festgelegten Zeiten möglich, da wir sicherstellen müssen, dass das Hygienekonzept eingehalten wird.

Hygienekonzept

Der Zugang zu den Anbauräumen ist ausschließlich durch unser Hygiene-Gate möglich. Eine Schulung durch entsprechende Vereinsmitglieder ist Voraussetzung für den Zutritt.

Des Weiteren sind alle Räume mit Videoüberwachungssystemen ausgestattet, um Diebstahl/Einbruch o.ä. zu verhindern.


Das Vereinskonzept

Wir wollen das Cannabis unter hohen Qualitätsstandards anbauen, dazu gehören neben der Hygiene auch strenge Qualitätskontrollen. In den Räumen kommen keine „Billigprodukte“ zum Einsatz, sondern auf die Bedürfnisse des Vereins zugeschnittene Produkte. Dazu gehören unter anderem auch die LEDs, welche die speziellen Spektren der Vegetation und Blüte beachten. Ebenso eine kontrollierte Be- und Entlüftung, sowie Filterung des Wassers usw.

Auszüge aus der Vereinssatzung
§ 1 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft – Fördermitglied – Ehrenmitglied

(1) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person ab 21 Jahren mit einem seit mindestens 3 Monaten bestehenden Wohnsitz in Deutschland sein.

(2) Der Mitgliedsantrag erfolgt ausschließlich über unsere Homepage www.cscfreilassing.de

(3) Die Vorstandschaft entscheidet über den Mitgliedsantrag nach freiem Ermessen. Eine Mitteilung von Ablehnungsgründen an den Antragsteller ist nicht erforderlich. Lehnt die Vorstandschaft eine Mitgliedschaft ab, ist dies auch endgültig.

(4) Die Mitgliedschaft wird wirksam, sobald:

(a) man die Mitgliedschaft online über das Mitgliedsaufnahme-Formular beantragt

(b) seine Identität und das Alter verifiziert (vor Ort oder digital)

(c) die Aufnahmebestätigung erhält

(d) den Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft und Aufnahmegebühr bezahlt hat


(5) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder aufnehmen.

(6) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt, Umzug ins Ausland oder Ausschluss und bei juristischen Personen durch deren Auflösung.

(7) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt drei Monate. Kündigt ein Mitglied die Mitgliedschaft während des Geschäftsjahres, so hat es keinen Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Jahresbeitrags.

(8) Ein Mitglied, Ehrenmitglied oder Fördermitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es:

(a) schuldhaft das Ansehen und die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise, insbesondere durch Rechtsbruch beschädigt, z .B. durch den Verkauf oder die Abgabe von Cannabis aus dem Gemeinschaftsanbau an Minderjährige oder rechtswidrig an Dritte.

(b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge oder zugesagter
Förderbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer
Zahlungsrist von wenigstens vier Wochen sowie Androhung des Ausschlusses die
rückständigen Beiträge nicht gezahlt hat.

(c) seinen Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten trotz Abmahnung nicht nachkommt.

(9) Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds, Ehrenmitglieds oder Fördermitglieds kann durch die Mitgliederversammlung oder den Vorstand gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Vorstandschaft.

(10) Dem Mitglied, Ehrenmitglied oder Fördermitglied ist zuvor Gelegenheit zu geben,
zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind dem ausgeschlossenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Entscheidung mitzuteilen.

(11) Ein Ausschluss wegen nachgewiesener, rechtswidriger Weitergabe von Cannabis aus
der Anbaugemeinschaft an Minderjährige oder Dritte erfolgt mit sofortiger Wirkung.

(12) Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung berufen. Diese
entscheidet endgültig. Vor einem Beschluss ist dem betroffenen Mitglied rechtliches
Gehör zu gewähren. Zur Mitgliederversammlung ist das Mitglied zu laden und anzuhören. Dieses Recht besteht nicht, sofern Cannabis aus der Anbaugemeinschaft an Minderjährige oder Dritte weitergegeben wurde.