Cannabis Social Club Freilassing e.V.



Cannabis Social Club
Freilassing


JUGENDSCHUTZ & PRÄVENTION

 

Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept bildet die Grundlage für unsere Cannabis-Anbauvereinigung in Bezug auf das verantwortliche Handeln im Binnenverhältnis gegenüber den Mitgliedern und im Außenverhältnis gegenüber Angehörigen, Kindern und Jugendlichen im Einflussbereich der Anbauvereinigung. Der Präventionsbeauftragte bringt seine Kenntnis bei der Erstellung und bedarfsbezogenen Aktualisierung des Konzepts ein. Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen praktisch umgesetzt werden.

1) Zugang

Wir stellen sicher, dass Nichtmitglieder und insbesondere unter 18-jährige keinen Zutritt zu den Räumen und Anbauflächen der Vereinigung haben. Wir stellen dies sicher durch folgende Maßnahmen:

Zugangsbarrieren (z. B. Einlasskontrolle, Zutritt mit ID-Karte etc.): Der Zugang zum „Hygiene Gate“, das den Eintritt in die Anbauräume ermöglicht, ist durch ein zusätzliches Zutrittskontrollsystem gesichert. Dieses System verwendet biometrische Erkennung und/oder elektronische Zugangskarten bzw. RFID, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zutritt haben. Sämtliche Zutrittsereignisse werden digital protokolliert und gespeichert. Diese Protokolle umfassen Datum, Uhrzeit und die Identität der Person, die Zutritt erlangt hat, und werden regelmäßig überprüft, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen.

Der Zutritt zum Ausgaberaum sowie weiteren Räumlichkeiten ist nur nach Vorlage des Mitgliedsausweises oder durch ein weiteres, geeignetes Ausweisdokument möglich. Die Vorlage des Ausweises erfolgt vor Beitritt der Räumlichkeiten.

Zeitslots für die Abholung von Cannabis etc.: Um Produkte beim Verein zu erwerben, muss im Vorfeld online unter Angabe des Namens und der E-Mailadresse ein Termin gebucht werden. Es findet also kein freier Personenverkehr statt.

Schutzmaßnahmen (z. B. einbruchssichere Türen und Fenster): Die Zugangstüren zu den Anbauräumen sind als Sicherheitstüren der Schutzklasse RC3 ausgeführt. Diese Türen bieten einen erhöhten Schutz gegen Einbruchsversuche und sind mit verstärkten Schlössern und Scharnieren ausgestattet. Diese Maßnahme gewährleistet, dass ein unbefugtes Eindringen auch bei einem Versagen der elektronischen Sicherheitssysteme verhindert wird.

Der Zugang zum Gebäude selbst sowie die Anbauräumlichkeiten und alle weiteren Räumlichkeiten werden ebenfalls durch Videoüberwachung unterstützt.

Qualifikation / Unterweisung verantwortlicher Personen (Abschnitt 6.2): Der Zutritt zu den Anbauräumen und die Ausübung der Ausgabe ist nur nach vorangegangener, vereinsinterner Schulung und Sicherheitsbelehrung sowie Unterweisung der zu beachtenden Vorschriften möglich. Für diese Funktionen kommen lediglich Personen in Betracht, welche die nötige Zuverlässigkeit besitzen. Dies wird durch den Vorstand entschieden.

2) Einzige Anbauvereinigung

Wir stellen sicher, dass unsere Mitglieder ausschließlich in unserer Anbauvereinigung eingetragen sind. Wir stellen dies sicher durch folgende Maßnahmen:

  • Die Mitglieder bestätigen dies auf ihrem Mitgliedsantrag, welchen sie unterschreiben.

3) Werbung, Darstellung

Wir stellen sicher, dass keine Konsumanreize für Mitglieder und Nichtmitglieder gesetzt werden. Wir berücksichtigen das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis (auch im Hinblick auf Social Media sowie Immobilien und Anbauflächen unserer Anbauvereinigung). Wir stellen dies sicher durch die folgenden Maßnahmen:

  • Neutrale Verpackungsgestaltung lediglich mit unserem Logo. Die Behältnisse werden zusätzlich in einer neutralen Tüte ausgegeben.
  • Die Social Media Kanäle werden lediglich zur Informationsweitergabe genutzt und beinhalten keine werbenden oder drogenverherrlichenden Beiträge
  • Unauffällige, rein informative Beschilderung am Haus.
  • Sensibilisierung der Mitglieder in der Mitgliederversammlung.
  • Strikte Umsetzung der Konsequenzen bei Zuwiderhandlung (Abschnitt 7.2).
  • Aushängendes Infomaterial zu den schädlichen Aspekten des Konsums.

4) Anbau, Weitergabe und Konsum

4.1     Anbau und Qualitätssicherung

Wir sorgen für die Einhaltung der Qualitätsvorschriften für den Anbau sowie die Vernichtung nicht weitergabefähigen Cannabis‘, Samen oder Stecklingen. Hierfür werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Die Cannabis-Chargen werden regelmäßig von zertifizierten Anbietern oder Laboren geprüft. Untersucht werden vor allem der THC- und CBD-Gehalt.
  • Nicht weitergabefähiges Cannabis, Samen oder Stecklinge werden zerkleinert und in einem Industriefass unter Beigabe von Erde, Wasser und einem Bio-Schnellkomposter für mindestens 7 Tage in unserem Tresorraum (Zutrittskontrolle + Videoüberwachung) gelagert. Nach der Lagerzeit wird das zersetzte Material auf vollständige Vernichtung überprüft und zur Entsorgung zu einem Wertstoffhof gebracht. Jeder Vernichtungsvorgang wird detailliert dokumentiert, einschließlich der Materialmenge sowie des Start- und Enddatums des Zersetzungsprozesses.

4.2   Weitergabe

Wir halten die in der Erlaubnis festgelegten jährlichen Anbau- und Weitergabemengen für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder ein. Unsere Mitglieder erhalten nicht mehr als die gesetzlich definierten täglichen bzw. monatlichen Höchstabgabemengen. Durch folgende Dokumentations- und Mitteilungs-Maßnahmen in der Anbauvereinigung und im Austausch mit Behörden stellen wir dies sicher:

Technische Lösungen: Mit Hilfe unserer Software werden alle Ausgaben dokumentiert. Eine Abgabe über die gesetzlich geregelten Mengen ist dabei nicht möglich. Hierbei wird vor jeder Ausgabe die maximale Abgabemenge pro Tag/Monat durch das System überprüft.

Information an Mitglieder mit Tätigkeit in der Ausgabe: Alle Mitglieder, die in der Ausgabe tätig sind, werden im Vorfeld informiert, geschult und erhalten ein Handout mit allen relevanten Informationen zur Ausgabe. Dieses Handout ist ebenfalls an der Ausgabe selbst hinterlegt. Sie bestätigen den Erhalt der Informationen mit einer Unterschrift.

THC-Menge für 18-21 Jährige: Der Verein nimmt keine Mitglieder unter 21 Jahren auf.

Zuständigkeiten in der Anbauvereinigung: Der Anbaurat des Vereins sowie der Vorstand sind für die Einhaltung der in der Erlaubnis festgelegten jährlichen Anbau- und Weitergabemengen zuständig.

Dokumentation: Folgende Inhalte werden vom Verein fortlaufend dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt (rechtl. Vorgabe):

  • Name, Vorname und Anschrift jeder Person, Name und Sitz jeder Anbauvereinigung oder Name und Sitz jeder juristischen Person, von der der Verein Vermehrungsmaterial erhalten hat.
  • Mengen an Cannabis in Gramm und Stückzahl des Vermehrungsmaterials, die sich in unserem befriedeten Besitztum befinden.
  • Mengen des angebauten Cannabis in Gramm.
  • Mengen des vernichteten Cannabis in Gramm und Stückzahl des vernichteten Vermehrungsmaterials.
  • Name, Vorname und Geburtsjahr jedes Mitglieds, an das Cannabis weitergeben wurde, sowie die folgenden Angaben zu dem weitergegebenen Cannabis:
    1. Menge in Gramm,
    2. durchschnittlicher THC-Gehalt,
    3. Datum der Weitergabe
  • Name, Vorname und Geburtsjahr jedes Mitglieds, an das Vermehrungsmaterial weitergegeben wurde.
  • Die folgenden Angaben zu dem weitergegebenen Vermehrungsmaterial:
    1. Stückzahl des weitergegebenen Vermehrungsmaterials,
    2. Datum der Weitergabe
  • Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis, Name und Vorname des jeweils den Transport durchführenden oder begleitenden Mitglieds sowie Datum, Start- und Zieladresse des jeweiligen Transports.

Auf Verlangen werden die angefragten Informationen an die Behörde übermittelt.

Mitteilungsmaßnahmen: Die jeweils zuständige Behörde wird umgehend informiert:

  • Sollten dem Verein Informationen darüber vorliegen, dass der Konsum des von uns weitergegebenen Cannabis oder die Verwendung des von uns weitergegebenen Vermehrungsmaterials ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, das über die typischen Gefahren des Konsums von Cannabis hinausgeht.
  • Sofern der Verdacht des Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial bestehen.

4.3  Reinheit des Produktes

Cannabis wird nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch) und nicht gemeinsam mit anderen Rauschmitteln (wie etwa Alkohol) weitergegeben. Hierfür werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Es gibt in unserem Verein keinerlei alkoholische Getränke oder nikotinhaltige Produkte zu erwerben.
  • Der Konsum von Rauschmitteln (z.B. Alkohol) sowie Tabakprodukten ist durch die Satzung innerhalb der Vereinsräumlichkeiten strengstens untersagt.
  • Marihuana und Haschisch werden lediglich in Reinform abgegeben.

4.4 Altersbeschränkung und Konsum

In unserer Anbauvereinigung wird kein Cannabis an unter 21-jährige und Nicht-Mitglieder weitergegeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass kein Konsum im Beisein von Personen unter 18 Jahren erfolgt und diesen der Konsum nicht gestattet wird. Hierfür werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Zutritt zum Gebäude sowie Erwerb von Produkten nur mit gültigem Mitgliedsausweis und unter Vorlage eines Ausweisdokuments.
  • Mitglied können laut Satzung nur Personen ab 21 Jahre werden. Alle Mitglieder mussten sich vor Beitritt persönlich mit ihrem Ausweisdokument bei der Vorstandschaft verifizieren.
  • Die Weitergabe von Cannabis, Haschisch, Samen oder Stecklingen an nicht berechtigte Personen wird umgehend an die dafür zuständige Behörde übermittelt. Die Konsequenz eines solchen Verhaltens ist der sofortige Ausschluss ohne Anhörung aus dem Verein.
  • Die Mitglieder werden diesbezüglich in der Mitgliederversammlung sensibilisiert und auf die Konsequenzen hingewiesen.

5) Kooperation mit Akteuren der Suchtprävention, Suchtberatung und -hilfe

Unsere Anbauvereinigung kooperiert mit den folgenden regionalen Einrichtungen der Suchthilfe und Suchtprävention, d.h.  Ansprechpersonen sind bekannt und ggf. besteht bereits ein erster Kontakt:

Caritas Fachambulanz für Suchterkrankungen Bad Reichenhall:
Frau Hüttinger

Kontaktdaten:
Telefon: 08651/95850
E-Mail: fachambulanzbgl@caritasmuenchen.org

Kooperationsanlässe:
Vermittlung von Beratungsgesprächen
Zugang zu professioneller Hilfe

Caritas Fachambulanz für Suchterkrankungen Traunstein:
Herr Müller

Kontaktdaten:
Telefon: 0861/98877420
E-Mail: fachambulanz-ts@caritasmuenchen.org

Kooperationsanlässe:
Vermittlung von Beratungsgesprächen
Zugang zu professioneller Hilfe

6)Information und Qualifikation

6.1     Präventionsbeauftragte

Die Einhaltung des Gesundheits- und Jugendschutzes wird insbesondere durch den Präventionsbeauftragten sichergestellt. Dies erreichen wir durch:

  • Kontaktmöglichkeiten und Erreichbarkeit des Präventionsbeauftragten:

Marcella Drenthen
Telefon: 015560373390
E- Mail: praevention@cscfreilassing.de

  • Regelungen sowie Vertretungen für (längere) Abwesenheiten:
    1. Während längerer Abwesenheitszeiten übernimmt Lars Huthmann (Vorstand) die Vertretung. In akuten Fällen kann auch er den Kontakt zur Caritas herstellen.
    2. Das hier vorliegende Konzept wird mit allen Beteiligten des Vorstands sowie Personen mit besonderen Positionen innerhalb des Vereins ausgiebig besprochen. Ebenfalls wird der Vorstand über die entsprechenden Vorhaben hinsichtlich des Präventionsgeschehens ausgiebig unterrichtet und ist angehalten, die hier beschriebenen Maßnahmen durchzuführen und ebenfalls zu kontrollieren.
    3. Der Präventionsbeauftragte wird regelmäßig an Auffrischungskursen teilnehmen, sobald diese angeboten werden.

6.2   Schulungen für Mitglieder

  • Wir qualifizieren und sensibilisieren insbesondere Mitglieder mit besonderen Zuständigkeiten und Aufgaben, etwa rund um den Zugang zur Anbauvereinigung, der Weitergabe, dem Anbau und der Qualitätskontrolle. Dies erreichen wir durch:
  • Vorbereitung und Einüben möglicher Gesprächssituationen (z. B. Umgang mit unter 21-jährigen, die Cannabis kaufen möchten; Umgang mit Personen, die sich nicht ausweisen können)
  • Information hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten bei Problemen/Verstößen gegen die Regelungen und Vorgaben.
  • Hinweis auf die Informationsweitergabe bei Beobachtung von Verstößen an den Präventionsbeauftragten und Vorstand.
  • Mitglieder mit besonderen Aufgaben werden vor Amtsantritt informiert und sind in der ersten Woche ihrer Amtsausübung nicht alleine, sondern werden von einem bereits erfahrenen Mitglied begleitet.
  • Vereinsinterne Schulung sowie Belehrung vor Amtsantritt.

6.3   Sensibilisierung der Mitglieder

Wir informieren und sensibilisieren alle Mitglieder über die Risiken und möglichen Folgen des Cannabiskonsums. Besonders hervorzuheben sind dabei:

  • Gefahren für bestimmte Personengruppen (Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere oder Stillende sowie Menschen mit erhöhtem Risiko für psychische Gesundheitsprobleme),
  • riskante Konsummuster (z. B. Mischkonsum oder intensiver Konsum)
  • und riskante Situationen (Straßenverkehr, Arbeitskontext).

Darauf bezogen werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Weitergabe von Überblicksinformationen zu Cannabis, dem Konsum sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten:

https://www.cannabispraevention.de/fileadmin/pagefiles/landingpage_infos-cannabis/Infoblatt_Cannabis-Anbauvereinigungen_010724.pdf auf
https://www.infos-cannabis.de/

  • Verteilung von Informationshinweisen bei jeder Weitergabe, insbesondere zu gesundheitlichen Risiken, THC/CBD-Gehalt, Dosierung und Anwendung.
  • Sensibilisierung für einen verantwortlichen Konsum (u. a. „Safer Use“-Kriterien), durch die Präventionsbeauftragte sowie ausliegenden Informationsbroschüren
  • Aufklärung über Konsumverbotszonen vor Ort durch Bekanntgabe in der Mitgliederversammlung, im direkten Austausch sowie über ausliegendes Informationsmaterial und aushängende Hinweisschilder.
  • Aufklärung über die Wichtigkeit und mögliches Vorgehen, um zu sicherzustellen, dass Cannabis an allen Orten (auch bei den Mitgliedern zuhause) gut vor dem Zugriff von Kindern und Jugendliche geschützt ist.
  • Hinweis auf Hilfsangebote vor Ort und digital, insbesondere wenn problematischer Konsum vermutet wird:
    1. örtliche Beratungsstellen wie die Caritas
    2. Angebote im Suchthilfeverzeichnis:

https://www.dhs.de/service/suchthilfeverzeichnis

  1. DigiSucht
  2. Quit the Shit etc.
  3. CANDIS
  • Informationsbroschüren, welche bei der Ausgabe ausliegen und kostenfrei mitgenommen werden können.
  • Informationstage, welche durch geschultes Personal der Caritas durchgeführt werden.

6.4  Informationsweitergabe

Jedes Mitglied kennt das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Wir sorgen durch folgende Maßnahmen dafür:

  • Aushändigung bei Aufnahme neuer Mitglieder sowie Hinweis darauf
  • Aushang in den Räumlichkeiten
  • Digitale Bereitstellung auf unserer Website
  • einmal jährliche Auffrischung / Wiederholung der wichtigsten Inhalte bei der Mitgliederversammlung

7) Umgang mit problematischem Verhalten und Verstößen

7.1      Auffälliges Verhalten

Wir gehen verantwortungsvoll mit akuten oder offensichtlichen Problemen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum von Mitgliedern um. Dabei berücksichtigen wir den Schweregrad der Probleme und handeln entsprechend. Hierfür werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Bei nachweislich riskanten oder missbräuchlichem Konsum wird die Person angesprochen und es wird kein weiteres Cannabis an die Person abgegeben. Wir unterstützen in diesen Fällen bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten wie der Suchtberatung.
  • Wir tragen Sorge dafür, dass Personen die Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung nicht gestattet wird, wenn Hinweise dafür bestehen, dass diese bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ein riskantes Konsumverhalten aufwiesen oder bereits eine Abhängigkeit von Cannabis besteht. Wir unterstützen in diesen Fällen bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten wie der Suchtberatung.
  • Sollte der Verdacht auf einen missbräuchlichen Konsum bestehen, so sucht der Präventionsbeauftragte das Gespräch zu dem jeweiligen Mitglied.

7.2    Verdachtsfälle

Wir gehen allen Verdachtsfällen auf Verstöße von Mitgliedern der Anbauvereinigung gegen die Regelungen dieses Leitfadens und der gesetzlichen Grundlagen insbesondere zum Kinder- und Jugendschutz nach. Je nach Schweregrad der Verstöße wird ein gestuftes Vorgehen gewählt:

Verstoß gegen das Werbeverbot: Abmahnung und Belehrung; bei wiederholtem Verstoß folgt ein Ausschlussverfahren über die Mitgliederversammlung

Konsum in Anbauräumlichkeiten: Abmahnung und Belehrung; bei wiederholtem Verstoß folgt ein Ausschlussverfahren über die Mitgliederversammlung

Nicht-Mitgliedern wird Zutritt zur Anbauvereinigung ermöglicht: Ausschlussverfahren über die Mitgliederversammlung mit Anhörung

Generelle Weitergabe von Cannabis, Haschisch, Samen sowie Stecklingen oder/und unerlaubte Entnahme: Sofortiger Ausschluss ohne Anhörung aus der Anbauvereinigung und Meldung an die Ordnungsbehörde.

7.3    Beschwerden und Verstöße

Wir verpflichten uns, allen internen und externen Beschwerden nachzugehen (z. B. über Verstöße gegen die Regelungen dieses Konzepts und der gesetzlichen Grundlagen) und diese zu prüfen. Beschwerden können an die folgende Stelle gerichtet werden:

An die Präventionsbeauftragte: Marcella Drenthen

An den weiteren Vorstand: Herr Hirz und Herr Huthmann